Kostenersatz:
Bei ärztlich verordneten Heilmassagen, Lymphdrainagen und Naturmoorpackungen
ist ein teilweiser Kostenersatz durch alle gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen möglich.
Bei ärztlich verordneten Heilmassagen, Lymphdrainagen und Naturmoorpackungen
ist ein teilweiser Kostenersatz durch alle gesetzlichen Krankenkassen und Privatkassen möglich.